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Rechner für das zu versteuernde Einkommen

Schätze dein zu versteuerndes Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer für 2025 oder 2026. Der Rechner zeigt dir die berücksichtigten Abzüge und die mögliche Steuerwirkung eines zusätzlichen Abzugs. Kostenlos und ohne Registrierung.

Alle Beträge beziehen sich auf das ausgewählte Kalenderjahr. Trage nur steuerlich berücksichtigungsfähige Einnahmen und Abzüge ein und prüfe die Hinweise an den einzelnen Feldern; nicht jeder gezahlte Betrag ist vollständig abziehbar.

Zu versteuerndes Einkommen

Einzelveranlagung · 2026 · Schema nach § 2 EStG

Die Berechnung erfolgt in deinem Browser. Deine Eingaben werden nicht gespeichert und beim Neuladen der Seite zurückgesetzt. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Grundlagen

Steuerjahr
Veranlagung
Zusammenveranlagung (Splitting) nur für Ehe- und Lebenspartner, die sie wählen und die Voraussetzungen erfüllen.
Kinder mit Kindergeldanspruch
0
Mit Jahresbeträgen; Kinder nur für einen Teil des Jahres werden nicht anteilig gerechnet.
Kirchensteuer
Welche Einkünfte gibt es?

Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer werden hier nicht berücksichtigt. Bei einer Günstigerprüfung oder anderen Ausnahmen kann eine Einbeziehung in die Einkommensteuer erforderlich sein (§ 32d EStG).

Nicht abgebildet: Progressionsvorbehalt (Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld), Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG), Gewerbesteuer und ihre Anrechnung, Härteausgleich und Pflege-Pauschbetrag.

Einkünfte und Vorsorge

Einkünfte 0 €
Arbeitslohn
Versicherungsstatus
Vorsorgebeiträge
Alter und Behinderung

Weitere Abzüge

Ergebnis

Zu versteuerndes Einkommen
0 €
  • Nichtselbständige Arbeit 0 €
  • Summe der Einkünfte 0 €
  • − Sonderausgaben Pauschbetrag − 36 €
  • Einkommen -36 €
  • Zu versteuerndes Einkommen 0 €

Steuer darauf

Geschätzte Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag pro Jahr
0,00 €
0,00 € pro Monat
Monatswert = Jahresbetrag ÷ 12. Er entspricht nicht der monatlichen Lohnsteuer oder dem Nettogehalt.
  • Einkommensteuer 0,00 €
  • Solidaritätszuschlag 0,00 €
Ø-Satz
0,00 %
Grenzsatz
0,00 %
Grenzbelastung
0,00 %

Was spart ein zusätzlicher Abzug?

Vereinfachte Vergleichsrechnung: Gib einen zusätzlichen steuerlich abziehbaren Betrag ein, der noch nicht in deinen Angaben enthalten ist. Ob und wann der Betrag tatsächlich abziehbar ist, prüft der Rechner nicht. Die Steuerersparnis ist keine Renditeberechnung.

Art des Abzugs
AfA oder Werbungskosten bei Vermietung, z. B. einer Immobilie

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung anhand deiner Angaben und der berücksichtigten Regeln. Sozialversicherungsbeiträge und Kirchensteuer können geschätzt sein. Nicht alle persönlichen Verhältnisse und steuerlichen Sonderfälle werden berücksichtigt. Die Anzeige ist keine Berechnung deiner Erstattung oder Nachzahlung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich ist die Festsetzung durch das Finanzamt.

Stand der Rechenregeln: Einkommensteuertarife und Pauschbeträge 2025 und 2026. Sozialversicherungsbeiträge beruhen auf Durchschnittssätzen.