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Rechner für das zu versteuernde Einkommen
Schätze dein zu versteuerndes Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer für 2025 oder 2026. Der Rechner zeigt dir die berücksichtigten Abzüge und die mögliche Steuerwirkung eines zusätzlichen Abzugs. Kostenlos und ohne Registrierung.
Alle Beträge beziehen sich auf das ausgewählte Kalenderjahr. Trage nur steuerlich berücksichtigungsfähige Einnahmen und Abzüge ein und prüfe die Hinweise an den einzelnen Feldern; nicht jeder gezahlte Betrag ist vollständig abziehbar.
Zu versteuerndes Einkommen
Einzelveranlagung · 2026 · Schema nach § 2 EStG
Die Berechnung erfolgt in deinem Browser. Deine Eingaben werden nicht gespeichert und beim Neuladen der Seite zurückgesetzt. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Grundlagen
Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer werden hier nicht berücksichtigt. Bei einer Günstigerprüfung oder anderen Ausnahmen kann eine Einbeziehung in die Einkommensteuer erforderlich sein (§ 32d EStG).
Nicht abgebildet: Progressionsvorbehalt (Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld), Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG), Gewerbesteuer und ihre Anrechnung, Härteausgleich und Pflege-Pauschbetrag.
Einkünfte und Vorsorge
Einkünfte 0 €Weitere Abzüge
Ergebnis
- Nichtselbständige Arbeit 0 €
- Summe der Einkünfte 0 €
- − Sonderausgaben Pauschbetrag − 36 €
- Einkommen -36 €
- Zu versteuerndes Einkommen 0 €
Steuer darauf
- Einkommensteuer 0,00 €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
- Ø-Satz
- 0,00 %
- Grenzsatz
- 0,00 %
- Grenzbelastung
- 0,00 %
Was spart ein zusätzlicher Abzug?
Vereinfachte Vergleichsrechnung: Gib einen zusätzlichen steuerlich abziehbaren Betrag ein, der noch nicht in deinen Angaben enthalten ist. Ob und wann der Betrag tatsächlich abziehbar ist, prüft der Rechner nicht. Die Steuerersparnis ist keine Renditeberechnung.
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung anhand deiner Angaben und der berücksichtigten Regeln. Sozialversicherungsbeiträge und Kirchensteuer können geschätzt sein. Nicht alle persönlichen Verhältnisse und steuerlichen Sonderfälle werden berücksichtigt. Die Anzeige ist keine Berechnung deiner Erstattung oder Nachzahlung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich ist die Festsetzung durch das Finanzamt.
Stand der Rechenregeln: Einkommensteuertarife und Pauschbeträge 2025 und 2026. Sozialversicherungsbeiträge beruhen auf Durchschnittssätzen.